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Antrag auf Bildung einer zweckgebundenen Sonderrücklage:
 

Schifferstadt, den 28.03.2008



Herrn
Bürgermeister
Klaus Sattel
Stadtverwaltung

Am Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
 
Dieter Weißenmayer
1. Vorsitzender
Keltenstr. 38
67105 Schifferstadt
06235/6013
weissenmayer@t-online.de
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich bitte Sie folgenden Antrag als Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Stadtrates am 03.04.2008 zu behandeln:

Die FWG-Fraktion beantragt die Bildung einer zweckgebundenen Sonderrücklage für die zu erwartenden Zahlungen i. H. von ca. 411.670,00 Euro resultierend aus der Umklassizierung der ehemaligen Landes bzw. Kreisstraßen. Gem. § 36 GemHVO kann eine Sonderrücklage gebildet werden für ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen, wenn die Nachholung binnen der nächsten drei Haushaltsjahre konkret beabsichtigt ist. Der Vorteil einer Sonderrücklage ist die Handlungsfreiheit der Kommune, ohne zeitlichen Druck noch im laufenden Haushaltsjahr Investitionen in der Straßengestaltung vornehmen zu müssen. Die Übertragbarkeit ergibt sich aus § 17 Abs. 3, 4 GemVHO. Die Sonderrücklage endet mit der Erfüllung des Zwecks und der verbundenen Fälligkeit der letzten Zahlung.

Mit freundlichen Grüßen


Dieter Weißenmayer
Fraktionsvorsitzender der FWG

 
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