ich bitte Sie folgenden Antrag als Tagesordnungspunkt in der Sitzung des
Stadtrates am 03.04.2008 zu behandeln:
Die FWG-Fraktion beantragt die Bildung einer zweckgebundenen
Sonderrücklage für die zu erwartenden Zahlungen i. H. von ca. 411.670,00
Euro resultierend aus der Umklassizierung der ehemaligen Landes bzw.
Kreisstraßen. Gem. § 36 GemHVO kann eine Sonderrücklage gebildet werden
für ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen, wenn die Nachholung
binnen der nächsten drei Haushaltsjahre konkret beabsichtigt ist. Der
Vorteil einer Sonderrücklage ist die Handlungsfreiheit der Kommune, ohne
zeitlichen Druck noch im laufenden Haushaltsjahr Investitionen in der
Straßengestaltung vornehmen zu müssen. Die Übertragbarkeit ergibt sich
aus § 17 Abs. 3, 4 GemVHO. Die Sonderrücklage endet mit der Erfüllung
des Zwecks und der verbundenen Fälligkeit der letzten Zahlung.