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Was die CDU mal wieder nicht wollte, ................
 
Dem Antrag der FWG auf Bildung einer zweckgebundenen Sonderrücklage gem. § 36 GemHVO wurde mit ihren Koalitionspartner von SPD und der Grünen gegen die Stimmen der CDU beschlossen. Der Vorteil dieser Sonderrücklage ist unsere Handlungsfreiheit, ohne zeitlichen Druck noch im laufenden Haushaltsjahr Investitionen vornehmen zu müssen. Ohne Bildung dieser Sonderrücklage wäre die Übertragung der zu erwartenden Ablösesumme der Umwidmung der Kreis- und Landesstraßen in Höhe von ca. 417.700,00 Euro nicht möglich. Es bestünde die Gefahr, dass dieses Geld zweckentfremdet ausgegeben würde. Diese Sonderrücklage gilt für drei Haushaltsjahre und endet mit dem Zweck und der verbundenen Fälligkeit der letzten Zahlung. Dieses Geld ist zweckgebunden für die Sanierung und Erneuerung der städtischen Straßen, auch im Rahmen der Innenstadtgestaltung. Ein weiterer Vorteil ist auch eine Entlastung der Steuerzahler bei den wiederkehrenden Beiträgen im Sinne des Kommunalabgabegesetzes.
Die CDU-Fraktion war allerdings der Meinung, die Sonderrücklage auf bestimmte Straßen zu begrenzen. Da die Musik mal wieder nicht nach dem Takt der CDU spielte, verweigerte man unserem Antrag die Zustimmung. Entweder es geht nach dem Kopf der CDU oder sie stimmt beleidigt dagegen. Dies war wiederum ein gutes Beispiel, wie man eine konstruktive Sachpolitik verweigert. Na klar, man war ja fast 50 Jahre Gutsherrenart gewöhnt.
 

 
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