Was die CDU mal wieder nicht wollte,
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Dem Antrag der FWG auf Bildung
einer zweckgebundenen Sonderrücklage gem. § 36 GemHVO wurde mit ihren
Koalitionspartner von SPD und der Grünen gegen die Stimmen der CDU
beschlossen. Der Vorteil dieser Sonderrücklage ist unsere
Handlungsfreiheit, ohne zeitlichen Druck noch im laufenden Haushaltsjahr
Investitionen vornehmen zu müssen. Ohne Bildung dieser Sonderrücklage
wäre die Übertragung der zu erwartenden Ablösesumme der Umwidmung der
Kreis- und Landesstraßen in Höhe von ca. 417.700,00 Euro nicht möglich.
Es bestünde die Gefahr, dass dieses Geld zweckentfremdet ausgegeben
würde. Diese Sonderrücklage gilt für drei Haushaltsjahre und endet mit
dem Zweck und der verbundenen Fälligkeit der letzten Zahlung. Dieses
Geld ist zweckgebunden für die Sanierung und Erneuerung der städtischen
Straßen, auch im Rahmen der Innenstadtgestaltung. Ein weiterer Vorteil
ist auch eine Entlastung der Steuerzahler bei den wiederkehrenden
Beiträgen im Sinne des Kommunalabgabegesetzes.
Die CDU-Fraktion war allerdings der Meinung, die Sonderrücklage auf
bestimmte Straßen zu begrenzen. Da die Musik mal wieder nicht nach dem
Takt der CDU spielte, verweigerte man unserem Antrag die Zustimmung.
Entweder es geht nach dem Kopf der CDU oder sie stimmt beleidigt
dagegen. Dies war wiederum ein gutes Beispiel, wie man eine konstruktive
Sachpolitik verweigert. Na klar, man war ja fast 50 Jahre Gutsherrenart
gewöhnt.
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