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"Antwort auf Anschuldigungen von BI-Mitglied Dr. Magin"

 

Anfrage von Ratsmitglied Dr. Rudi Magin vom 29.4.2009:

Regressansprüche gegen die Verantwortlichen der ehemaligen Sparkasse Schifferstadt sowie gegen die Prüfungsgesellschaft BDO sowie weiterer Entscheidungsträger wie Verwaltungsrats- und Kreditausschussmitglieder


Beantwortung durch Bürgermeister Sattel
in der Sitzung des Stadtrates am 14.5.2009

Mit „Verantwortlichen der ehemaligen Sparkasse Schifferstadt“ waren lt. Stadtratsvorlage und dem entsprechenden Stadtratsbeschluss vom 28.4.2005 ausschließlich die ehemaligen Vorstände (Direktoren) der Stadtsparkasse Schifferstadt gemeint. Der Auftrag des Stadtrates zur Prüfung von Regressansprüchen bezog sich also nicht auf Mitglieder bzw. Vorsitzende des Verwaltungsrates bzw. Kreditausschusses.

Im Zusammenhang mit dieser Frage verweise ich auf den ausführlichen Schriftwechsel zwischen mir und Ihrer Fraktion (siehe Schreiben vom 5.12.2008, 16.12.2008, 19.12.2008, 7.1.2009). Mein letztes Schreiben vom 7.1.2009 liegt übrigens auch allen anderen Fraktionen sowie dem Vorstand der Sparkasse Vorderpfalz vor. Auch habe ich mündlich in diesem Gremium - so z. B. in der letzten Stadtratssitzung des Jahres 2008 - im Zusammenhang mit einem Antrag von Frau Lill diese Frage schon beantwortet. Zum besseren Verständnis für die Bürger aber noch mal soviel:

Ihr Mitstreiter in der BI bzw. Ihrer „Wählergruppe Dr. Magin“, Herr Roman Margeth, hat mich bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern bereits im Februar 2005 angezeigt, unter anderem wegen

  • Untreueverdacht durch Tätigkeit als Kreditausschussvorsitzender

  • Untreueverdacht durch Tätigkeit als Verwaltungsratsvorsitzender

  • Untreueverdacht durch Abschluss des Fusions- und Garantievertrages durch mich als Bürgermeister

  • Untreueverdacht durch verspätetes Anrufen des Stützungsfonds des Sparkassen- und Giroverbandes

Sie und Herr Margeth wissen spätestens seit Juli 2007, dass es in Bezug auf mein Handeln keinerlei Anzeichen für Straftaten gibt, und so wurde das Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft „nach gründlicher Prüfung der Vorwürfe gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt“.

Bis heute haben Sie, der ja so für Ehrlichkeit ist, diese Tatsachen gegenüber den Mitgliedern der BI und den Bürgern immer verschwiegen. Es passte wohl nicht in Ihre taktische Marschrichtung.

Im Zusammenhang mit diesem Ermittlungsverfahren gegen mich - also einen, wie Sie es nennen, „weiteren Entscheidungsträger“ - hat sich die Staatsanwaltschaft auch auf ein Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei bezüglich Haftung von Kreditausschuss- und Verwaltungsratsmitgliedern der ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt bezogen - ohne strafrechtliches Ergebnis.

Von diesem Gutachten reden Sie und behaupten gebetsmühlenhaft immer wieder wider besseres Wissen, dass dieses Gutachten von der Stadt mit in Auftrag gegeben und finanziert worden wäre. Das ist falsch. Dieses dritte Gutachten wurde von der Stadt Schifferstadt weder in Auftrag gegeben noch finanziert. Sie, Herr Magin, wissen - ganz besonders als ehemaliges Verwaltungsratsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz -, dass eben diese das Gutachten in Auftrag gegeben und bezahlt hat. Was ich eben gesagt habe, steht wortgleich in einem Brief an alle Fraktionen, datiert vom 7.1.2009. Die Stadt ist nicht im Besitz dieses Gutachtens, also kann ich auch nicht darüber berichten.

Wer, wie Sie, Herr Dr. Magin, in unserer Stadt als Politiker auftritt mit dem Anspruch, Klarheit, Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber den Bürgern zu praktizieren und damit gewählt werden will, sollte ein solches Spiel nicht spielen. Aber es ist nicht das erste Mal, dass Sie das Urteil einer übergeordneten Behörde oder einer Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren wollen, weil es nicht in Ihr Konzept passt. Damit müssen wir wohl leben.
 

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