"Antwort auf Anschuldigungen von
BI-Mitglied Dr. Magin"
Anfrage von Ratsmitglied Dr. Rudi Magin vom 29.4.2009:
Regressansprüche gegen die Verantwortlichen der ehemaligen Sparkasse
Schifferstadt sowie gegen die Prüfungsgesellschaft BDO sowie weiterer
Entscheidungsträger wie Verwaltungsrats- und Kreditausschussmitglieder
Beantwortung durch Bürgermeister Sattel
in der Sitzung des Stadtrates am 14.5.2009
Mit „Verantwortlichen der ehemaligen Sparkasse Schifferstadt“ waren lt.
Stadtratsvorlage und dem entsprechenden Stadtratsbeschluss vom 28.4.2005
ausschließlich die ehemaligen Vorstände (Direktoren) der Stadtsparkasse
Schifferstadt gemeint. Der Auftrag des Stadtrates zur Prüfung von
Regressansprüchen bezog sich also nicht auf Mitglieder bzw. Vorsitzende des
Verwaltungsrates bzw. Kreditausschusses.
Im Zusammenhang mit dieser Frage verweise ich auf den
ausführlichen Schriftwechsel zwischen mir und Ihrer Fraktion (siehe
Schreiben vom 5.12.2008, 16.12.2008, 19.12.2008, 7.1.2009). Mein letztes
Schreiben vom 7.1.2009 liegt übrigens auch allen anderen Fraktionen sowie
dem Vorstand der Sparkasse Vorderpfalz vor. Auch habe ich mündlich in diesem
Gremium - so z. B. in der letzten Stadtratssitzung des Jahres 2008 - im
Zusammenhang mit einem Antrag von Frau Lill diese Frage schon beantwortet.
Zum besseren Verständnis für die Bürger aber noch mal soviel:
Ihr Mitstreiter in der BI bzw. Ihrer „Wählergruppe Dr. Magin“,
Herr Roman Margeth, hat mich bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
bereits im Februar 2005 angezeigt, unter anderem wegen
-
Untreueverdacht durch Tätigkeit als
Kreditausschussvorsitzender
-
Untreueverdacht durch Tätigkeit als
Verwaltungsratsvorsitzender
-
Untreueverdacht durch Abschluss des Fusions- und
Garantievertrages durch mich als Bürgermeister
-
Untreueverdacht durch verspätetes Anrufen des
Stützungsfonds des Sparkassen- und Giroverbandes
Sie und Herr Margeth wissen spätestens seit Juli 2007, dass
es in Bezug auf mein Handeln keinerlei Anzeichen für Straftaten gibt, und so
wurde das Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft „nach
gründlicher Prüfung der Vorwürfe gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung
eingestellt“.
Bis heute haben Sie, der ja so für Ehrlichkeit ist, diese Tatsachen
gegenüber den Mitgliedern der BI und den Bürgern immer verschwiegen. Es
passte wohl nicht in Ihre taktische Marschrichtung.
Im Zusammenhang mit diesem Ermittlungsverfahren gegen mich -
also einen, wie Sie es nennen, „weiteren Entscheidungsträger“ - hat sich die
Staatsanwaltschaft auch auf ein Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei
bezüglich Haftung von Kreditausschuss- und Verwaltungsratsmitgliedern der
ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt bezogen - ohne strafrechtliches
Ergebnis.
Von diesem Gutachten reden Sie und behaupten
gebetsmühlenhaft immer wieder wider besseres Wissen, dass dieses Gutachten
von der Stadt mit in Auftrag gegeben und finanziert worden wäre. Das ist
falsch. Dieses dritte Gutachten wurde von der Stadt Schifferstadt weder in
Auftrag gegeben noch finanziert. Sie, Herr Magin, wissen - ganz besonders
als ehemaliges Verwaltungsratsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz -, dass
eben diese das Gutachten in Auftrag gegeben und bezahlt hat. Was ich eben
gesagt habe, steht wortgleich in einem Brief an alle Fraktionen, datiert vom
7.1.2009. Die Stadt ist nicht im Besitz dieses Gutachtens, also kann ich
auch nicht darüber berichten.
Wer, wie Sie, Herr Dr. Magin, in unserer Stadt als Politiker
auftritt mit dem Anspruch, Klarheit, Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber
den Bürgern zu praktizieren und damit gewählt werden will, sollte ein
solches Spiel nicht spielen. Aber es ist nicht das erste Mal, dass Sie das
Urteil einer übergeordneten Behörde oder einer Staatsanwaltschaft nicht
akzeptieren wollen, weil es nicht in Ihr Konzept passt. Damit müssen wir
wohl leben.
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