"Stellungnahme des Bürgermeisters auf Anfragen Dr.
Magin"
Anfrage von Ratsmitglied Dr. Rudi Magin vom 29.4.2009:
Genehmigungen der Übernahmen von Gewährverpflichtungen in Zusammenhang
mit der Fusion der Sparkasse Schifferstadt und der Sparkasse Ludwigshafen
Beantwortung durch Bürgermeister Sattel
in der Sitzung des Stadtrates am 14.5.2009
1. Warum wurden die Genehmigungsschreiben den neuen
Stadtratsmitgliedern nicht zur Einsicht freigegeben?
Der Stadtrat hat am 10.5.2004 die Fusionsvereinbarung und
den Garantievertrag beschlossen. Ich habe in dieser Sitzung darauf
hingewiesen, dass sämtliche die Fusion betreffenden Beschlüsse noch der
Genehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde bedürfen (nachzulesen
in der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates).
Die Fusion wurde am 1.7.2004 vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau, Mainz, genehmigt.
Der Garantievertrag wurde am 29.06.2004 und die Ausfallgarantie am 9.7.2004
von der ADD Trier genehmigt.
Die Beantragung der erforderlichen Genehmigungen ist grundsätzlich eine
Angelegenheit der Verwaltung. Da im Falle der Sparkassen-Fusion und
Garantievertrag bestimmte Geheimhaltungsvorschriften des Sparkassengesetzes
zu beachten waren, hat der Stadtrat auf Antrag der CDU-Fraktion am 13.1.2005
die Bildung eines Sonderausschusses mit der Bezeichnung „Sparkassen-Fusion“
beschlossen.
Der Sonderausschuss hatte das Recht zur Akteneinsicht und konnte somit alle
im Zusammenhang mit der Fusion bestehenden Schriftstücke prüfen. Der
Sonderausschuss tagte nichtöffentlich in der Zeit zwischen Mitte Januar 2005
und Ende April 2005.
Eine Freigabe der Genehmigungsschreiben wurde somit nie verweigert.
2. Warum berichten Sie, Herr Bürgermeister, dem neuen
Stadtrat nicht über die finanzielle Risikoabschätzung, die durch die ADD
vorgenommen wurde und die einen wesentlichen Inhalt des
Genehmigungsschreibens vom 29.6.2004 darstellt?
Die Risikoabschätzung der ADD bestätigte insgesamt die Beschlüsse des
Stadtrates.
Die Risikoabschätzung der ADD bestätigte ebenso das Vorgehen des Stadtrates
und führte zur Genehmigung der Gewährverpflichtung im Zusammenhang mit der
Fusion. Im Übrigen verweise ich in diesem Zusammenhang auf meine
Ausführungen im Stadtrat am 1.9.2005.
3. Was sind die Gründe dafür, dass die bis 2017 aus
heutiger Sicht hochzurechnenden Zahlungsbeträge noch um ca. 10 Mill. € höher
liegen als die durch die ADD festgestellten Summen?
Da die von Ihnen gegenüber zu stellenden Parameter nicht bekannt sind, kann
ich dazu keine Antwort geben. Ich bitte Sie, die Frage zu präzisieren, um
mir die Möglichkeit einer korrekten Antwort zu geben und diese
gegebenenfalls nachzureichen.
4. Wer hat die EU-Genehmigung bezüglich der
Notifizierungspflicht des Gewährvertrages eingeholt, und war hat die
Genehmigung erteilt?
Der Vertrag war Ausfluss der Gewährträgerhaftung der Stadt Schifferstadt und
deswegen nicht notifizierungspflichtig. Es war also keine EU-Genehmigung
einzuholen, und es bestand auch keine Notifizierungspflicht, weil dies in
einem Vertrag zwischen zwei Kommunen nicht gefordert ist.
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