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"Stellungnahme des Bürgermeisters auf Anfragen Dr. Magin"

 

Anfrage von Ratsmitglied Dr. Rudi Magin vom 29.4.2009:

Genehmigungen der Übernahmen von Gewährverpflichtungen in Zusammenhang mit der Fusion der Sparkasse Schifferstadt und der Sparkasse Ludwigshafen


Beantwortung durch Bürgermeister Sattel
in der Sitzung des Stadtrates am 14.5.2009

1. Warum wurden die Genehmigungsschreiben den neuen Stadtratsmitgliedern nicht zur Einsicht freigegeben?

Der Stadtrat hat am 10.5.2004 die Fusionsvereinbarung und den Garantievertrag beschlossen. Ich habe in dieser Sitzung darauf hingewiesen, dass sämtliche die Fusion betreffenden Beschlüsse noch der Genehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde bedürfen (nachzulesen in der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates).

Die Fusion wurde am 1.7.2004 vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz, genehmigt.

Der Garantievertrag wurde am 29.06.2004 und die Ausfallgarantie am 9.7.2004 von der ADD Trier genehmigt.

Die Beantragung der erforderlichen Genehmigungen ist grundsätzlich eine Angelegenheit der Verwaltung. Da im Falle der Sparkassen-Fusion und Garantievertrag bestimmte Geheimhaltungsvorschriften des Sparkassengesetzes zu beachten waren, hat der Stadtrat auf Antrag der CDU-Fraktion am 13.1.2005 die Bildung eines Sonderausschusses mit der Bezeichnung „Sparkassen-Fusion“ beschlossen.

Der Sonderausschuss hatte das Recht zur Akteneinsicht und konnte somit alle im Zusammenhang mit der Fusion bestehenden Schriftstücke prüfen. Der Sonderausschuss tagte nichtöffentlich in der Zeit zwischen Mitte Januar 2005 und Ende April 2005.

Eine Freigabe der Genehmigungsschreiben wurde somit nie verweigert.

2. Warum berichten Sie, Herr Bürgermeister, dem neuen Stadtrat nicht über die finanzielle Risikoabschätzung, die durch die ADD vorgenommen wurde und die einen wesentlichen Inhalt des Genehmigungsschreibens vom 29.6.2004 darstellt?

Die Risikoabschätzung der ADD bestätigte insgesamt die Beschlüsse des Stadtrates.
Die Risikoabschätzung der ADD bestätigte ebenso das Vorgehen des Stadtrates und führte zur Genehmigung der Gewährverpflichtung im Zusammenhang mit der Fusion. Im Übrigen verweise ich in diesem Zusammenhang auf meine Ausführungen im Stadtrat am 1.9.2005.

3. Was sind die Gründe dafür, dass die bis 2017 aus heutiger Sicht hochzurechnenden Zahlungsbeträge noch um ca. 10 Mill. € höher liegen als die durch die ADD festgestellten Summen?

Da die von Ihnen gegenüber zu stellenden Parameter nicht bekannt sind, kann ich dazu keine Antwort geben. Ich bitte Sie, die Frage zu präzisieren, um mir die Möglichkeit einer korrekten Antwort zu geben und diese gegebenenfalls nachzureichen.

4. Wer hat die EU-Genehmigung bezüglich der Notifizierungspflicht des Gewährvertrages eingeholt, und war hat die Genehmigung erteilt?

Der Vertrag war Ausfluss der Gewährträgerhaftung der Stadt Schifferstadt und deswegen nicht notifizierungspflichtig. Es war also keine EU-Genehmigung einzuholen, und es bestand auch keine Notifizierungspflicht, weil dies in einem Vertrag zwischen zwei Kommunen nicht gefordert ist.

 

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