Stellungnahme der FWG-Fraktion auf den
Pressebericht des Tagblattes vom 09.10.2009 sowie der Rheinpfalz vom
12.10.2009
Welches schwarze Kaninchen hat die CDU
hinsichtlich der Kindertagesstätte „Am Wald“ aus dem Hut
gezaubert?
Auch die FWG hatte den Gegenvorschlag der CDU im Vorfeld der Planung ins
Kalkül gezogen, aber aufgrund des nahenden Rechtsanspruches ab 1. August
2010 sowie die zu erwartenden finanziellen Landeszuschüsse für die
Kindertagesgruppen in Höhe von 166.000,00 € wurde die Planung der KITA „Am
Wald“ favorisiert. Außerdem können wir zur Finanzierung der KITA „Am Wald“
Zuschüsse vom Kreis in Höhe von 100.000,00 € so dass ca. 220.000,00 €
von der Stadt getragen werden müssen. Auch die Kommunalaufsicht hat für die
Pflichtaufgabe KITA grünes Licht angezeigt.
Also liebe CDU, wo ist Euer Problem. Ist die CDU der
Ansicht, der Gegenvorschlag des „Grünen Klassenzimmers“ müsse nicht
finanziert werden? Hätte auch in diesem Fall der 1. Beigeordnete seine
haushaltstechnischen Bedenken und einen etwaigen Beschluss außer Kraft
gesetzt? Ob Zuschüsse für das „Grüne Klassenzimmer“ zu erwarten sind, steht
in den Sternen und ist auch nicht zu erwarten. Uns läuft hinsichtlich des
Rechtsanspruches die Zeit davon. Wenn die CDU sich auf die Fahne schreibt
für Kindertagesplätze gesorgt zu haben, dürfte die Umsetzung der KITA „Am
Wald“ für sie kein Problem sein, außer es handelt sich um ein politisches.
Die Mehrheit für das endgültige Aus der KITA „Am Wald“ muss
sich im Stadtrat noch finden, oder ist diese bereits vorhanden. Die 2.
Beigeordnete Frau Jacobi hatte in der Stadtratssitzung am 17. September 2009
selbst mitgeteilt, dass die derzeitige Planung der KITA „Am Wald“ die
kostengünstigere Variante darstellt. Dennoch soll ein Architekt für 5.000,00
€ beauftragt werden, günstigere Alternativen zu finden, obwohl diese bereits
bekannt ist.
Im übrigen möchte ich die Rechenkünste der CDU, insbesondere deren
Fraktionsvorsitzende korrigieren, wir sprechen bereits über Kinder, die 2008
geboren wurden und zum 1. August 2010 das 2. Lebensjahr vollendet haben.
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