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Stellungnahme der FWG-Fraktion auf den Pressebericht des Tagblattes vom 09.10.2009 sowie der Rheinpfalz vom 12.10.2009
 

Welches schwarze Kaninchen hat die CDU hinsichtlich der Kindertagesstätte „Am Wald“ aus dem Hut gezaubert?
Auch die FWG hatte den Gegenvorschlag der CDU im Vorfeld der Planung ins Kalkül gezogen, aber aufgrund des nahenden Rechtsanspruches ab 1. August 2010 sowie die zu erwartenden finanziellen Landeszuschüsse für die Kindertagesgruppen in Höhe von 166.000,00 € wurde die Planung der KITA „Am Wald“ favorisiert. Außerdem können wir zur Finanzierung der KITA „Am Wald“ Zuschüsse vom Kreis in Höhe von 100.000,00 € so dass ca.  220.000,00 € von der Stadt getragen werden müssen. Auch die Kommunalaufsicht hat für die Pflichtaufgabe KITA grünes Licht angezeigt.

Also liebe CDU, wo ist Euer Problem. Ist die CDU der Ansicht, der Gegenvorschlag des „Grünen Klassenzimmers“ müsse nicht finanziert werden? Hätte auch in diesem Fall der 1. Beigeordnete seine haushaltstechnischen Bedenken und einen etwaigen Beschluss außer Kraft gesetzt? Ob Zuschüsse für das „Grüne Klassenzimmer“ zu erwarten sind, steht in den Sternen und ist auch nicht zu erwarten. Uns läuft hinsichtlich des Rechtsanspruches die Zeit davon. Wenn die CDU sich auf die Fahne schreibt für Kindertagesplätze gesorgt zu haben, dürfte die Umsetzung der KITA „Am Wald“ für sie kein Problem sein, außer es handelt sich um ein politisches.

Die Mehrheit für das endgültige Aus der KITA „Am Wald“ muss sich im Stadtrat noch finden, oder ist diese bereits vorhanden. Die 2. Beigeordnete Frau Jacobi hatte in der Stadtratssitzung am 17. September 2009 selbst mitgeteilt, dass die derzeitige Planung der KITA „Am Wald“ die kostengünstigere Variante darstellt. Dennoch soll ein Architekt für 5.000,00 € beauftragt werden, günstigere Alternativen zu finden, obwohl diese bereits bekannt ist.

Im übrigen möchte ich die Rechenkünste der CDU, insbesondere deren Fraktionsvorsitzende korrigieren, wir sprechen bereits über Kinder, die 2008 geboren wurden und zum 1. August 2010 das 2. Lebensjahr vollendet haben.
 

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