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"Stellungnahme der FWG auf die Presseerklärung der CDU vom 23.10.2009"
 

Die Antwort auf die Frage der CDU in ihrer Stellungnahme in der Rheinpfalz vom 23.10.2009 möchte ich nicht schuldig bleiben und dahingehend Nachhilfe leisten. Erbbaurechtsausgeber ist die Stadt Schifferstadt als Besitzer des Grundstücks, Erbbauberechtigter als Hauseigentümer war der Vogelverein. Wäre die Rechtslage so, wie es die CDU schildert, hätte es keine Zwangsversteigerung gegeben. Diese Frage hätte aber der Mitunterzeichnete Hans Schwind als Architekt Frau Schneider sicherlich beantworten können. Im übrigen war der Ersteigerungswert des Hauses richtigerweise 62.000,00 € und nicht 70.000,00 €. Der seitens des Gerichts festgesetzte Verkehrswert der Immobilie lag sogar noch bedeutend darüber. Aber mit Zahlen hat man so seine Schwierigkeiten. Aufgrund des Zuschlages im Zwangsversteigerungsverfahren hatte es auch keine Auslagen für die Notarkosten gegeben. Konzepte und Bedarfsberechnungen wurden seitens der Verwaltung damals von Frau Volk und Herrn Schlindwein ausführlich und informativ in den Gremien vorgestellt. Die Verwaltung hatte vorbildliche Informationsarbeit geleistet und sollte im Nachhinein nochmals lobenswerterweise erwähnt sein.

Außerdem sollte noch richtig gestellt werden, dass die Angelegenheit KITA „Am Wald“ in mehreren Ausschüssen u. a. am 25.03., 22.04., 14.05.2009 öffentlich behandelt wurden. Die nichtöffentlichen Ausschüsse möchte ich noch nicht einmal erwähnen. Also werte CDU, durchpeitschen bedeutet etwas anderes. Etwa der Verkauf GK 3 in einer Sitzung des Stadtrates vor ca. 9 Jahren?

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