"Stellungnahme der FWG auf die Presseerklärung der
CDU vom 23.10.2009"
Die Antwort auf die Frage der CDU in ihrer
Stellungnahme in der Rheinpfalz vom 23.10.2009 möchte ich nicht schuldig
bleiben und dahingehend Nachhilfe leisten. Erbbaurechtsausgeber ist die
Stadt Schifferstadt als Besitzer des Grundstücks, Erbbauberechtigter als
Hauseigentümer war der Vogelverein. Wäre die Rechtslage so, wie es die CDU
schildert, hätte es keine Zwangsversteigerung gegeben. Diese Frage hätte
aber der Mitunterzeichnete Hans Schwind als Architekt Frau Schneider
sicherlich beantworten können. Im übrigen war der Ersteigerungswert des
Hauses richtigerweise 62.000,00 € und nicht 70.000,00 €. Der seitens des
Gerichts festgesetzte Verkehrswert der Immobilie lag sogar noch bedeutend
darüber. Aber mit Zahlen hat man so seine Schwierigkeiten. Aufgrund des
Zuschlages im Zwangsversteigerungsverfahren hatte es auch keine Auslagen für
die Notarkosten gegeben. Konzepte und Bedarfsberechnungen wurden seitens der
Verwaltung damals von Frau Volk und Herrn Schlindwein ausführlich und
informativ in den Gremien vorgestellt. Die Verwaltung hatte vorbildliche
Informationsarbeit geleistet und sollte im Nachhinein nochmals
lobenswerterweise erwähnt sein.
Außerdem sollte noch richtig gestellt werden, dass die Angelegenheit KITA
„Am Wald“ in mehreren Ausschüssen u. a. am 25.03., 22.04., 14.05.2009
öffentlich behandelt wurden. Die nichtöffentlichen Ausschüsse möchte ich
noch nicht einmal erwähnen. Also werte CDU, durchpeitschen bedeutet etwas
anderes. Etwa der Verkauf GK 3 in einer Sitzung des Stadtrates vor ca. 9
Jahren?
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