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Betr. Stadtratssitzung vom 17.02.2011 zum Thema Rheinüberquerung

Die Anbindung an das Rheingönheimer Dreieck sowie die Rheinüberquerung stellen einen beträchtlichen Eingriff in das bestehende FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) dar. so dass eine Verträglichkeitsprüfung mit einer Vorprüfung des Projektes sowie dessen Einfluss auf das FFH-Gebiet vorgeschaltet werden muss. Vor einigen Jahren wurde diese Neubautrasse aus Kostengründen, sowie gerade wegen des FFH-Gebietes und dessen Richtlinien aus dem Bundeswegeplan herausgenommen. Jetzt werden Stellungnahmen der Kommunen eingeholt und als Befürwortung dieses Projektes verkauft. Die Notwendigkeit einer Stellungnahme der Stadt Schifferstadt war übrigens nicht nur mir, sondern auch weiteren Ratsmitgliedern nicht ergründlich.

Außerdem ist es für die Bürger der Gemeinden Neuhofen und Altrip nicht zumutbar, mit einer verkehrsreichen, an der nahen Wohnbebauung vorbeiführenden vierspurigen Trasse sowie der daraus resultierenden sinkenden Wohnqualität zu leben. Wäre Schifferstadt von dieser Maßnahme betroffen, hätte das Abstimmungsergebnis sicherlich anders gelautet. Im übrigen sind wir mit vier Rheinbrücken auf einer Distanz von 25 km sowie der Anbindung an die Autobahnen A 61 und A 5 bestens versorgt, so dass ein möglicher Bau in den nächsten 20 – 30 Jahren nicht realisiert werden muss.

 
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