Betr. Stadtratssitzung vom 17.02.2011 zum Thema
Rheinüberquerung
Die Anbindung an das Rheingönheimer Dreieck sowie die
Rheinüberquerung stellen einen beträchtlichen Eingriff in das bestehende
FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) dar. so dass eine Verträglichkeitsprüfung
mit einer Vorprüfung des Projektes sowie dessen Einfluss auf das FFH-Gebiet
vorgeschaltet werden muss. Vor einigen Jahren wurde diese Neubautrasse aus
Kostengründen, sowie gerade wegen des FFH-Gebietes und dessen Richtlinien
aus dem Bundeswegeplan herausgenommen. Jetzt werden Stellungnahmen der
Kommunen eingeholt und als Befürwortung dieses Projektes verkauft. Die
Notwendigkeit einer Stellungnahme der Stadt Schifferstadt war übrigens nicht
nur mir, sondern auch weiteren Ratsmitgliedern nicht ergründlich.
Außerdem ist es für die Bürger der Gemeinden Neuhofen und Altrip nicht
zumutbar, mit einer verkehrsreichen, an der nahen Wohnbebauung
vorbeiführenden vierspurigen Trasse sowie der daraus resultierenden
sinkenden Wohnqualität zu leben. Wäre Schifferstadt von dieser Maßnahme
betroffen, hätte das Abstimmungsergebnis sicherlich anders gelautet. Im
übrigen sind wir mit vier Rheinbrücken auf einer Distanz von 25 km sowie der
Anbindung an die Autobahnen A 61 und A 5 bestens versorgt, so dass ein
möglicher Bau in den nächsten 20 – 30 Jahren nicht realisiert werden muss.
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