Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die Fraktion der FWG beantragt folgenden Antrag als Tagesordnungspunkt
für die nächste Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses zu behandeln:
- Die Grundstücksflächen an der Rehhofstraße, begrenzt vom „Katzenbaumerschlag“
im Süden sowie vom Quodgraben im Norden und dem Hauk´schen Weiher im
Osten sollen im Wege der Umwidmung von Landschaftsschutzgebiet in
Gewerbegebiet erfolgen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Austauschflächen
als Ersatz für die vorgenannten Grundstücksflächen zu prüfen.
Aufgrund der Nachfrage der Fa. Hornbach hinsichtlich einer möglichen
Umsiedlung des Betriebes und der ablehnenden Stellungnahmen der
Behörden, ist eine Umwidmung der oben bezeichneten Grundstücksflächen in
Gewerbegebiet im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung des „Katzenbaumerschlag“
aus wirtschaftlichem Interesse sinnvoll. Die Grundstücksflächen des
Landschaftsschutzgebietes grenzen an das Gewerbegebiet „Katzenbaumerschlag“
, an Flächen von Ertragsgärtnereien mit einer natürlichen Begrenzung des
Quodgrabens sowie einer Recyclinganlage.
Bei den ausgewiesenen Ackerflächen des Landschaftsschutzgebietes handelt
es sich weder um eine besondere Bedeutung der Erholung noch um ein
Gebiet der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der besonderen
kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 20 LNatSchG). Zur
Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter kann dieses eingangs
beschriebene Gebiet durch entsprechend bereitgestellte Ersatzflächen
abgedeckt werden.
Bei mehrheitlicher Zustimmung des Stadtrates und einer wiederum
ablehnenden Haltung der SGD mittels rechtsmittelfähigen Bescheides
sollen juristische Schritte gegen die Entscheidung der SGD geprüft
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Weißenmayer
Fraktionsvorsitzender |