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19.12.2012: Antrag der FWG für die nächste Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses "Gewerbegebiet"
 
Dieter Weißenmayer Fraktionsvorsitzender der FWG
Schifferstadt, den 19.12.2012
Keltenstraße 38

Frau
Bürgermeisterin
der Stadt Schifferstadt
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt


 
 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion der FWG beantragt folgenden Antrag als Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses zu behandeln:
  • Die Grundstücksflächen an der Rehhofstraße, begrenzt vom „Katzenbaumerschlag“ im Süden sowie vom Quodgraben im Norden und dem Hauk´schen Weiher im Osten sollen im Wege der Umwidmung von Landschaftsschutzgebiet in Gewerbegebiet erfolgen.
     
  • Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Austauschflächen als Ersatz für die vorgenannten Grundstücksflächen zu prüfen.

Aufgrund der Nachfrage der Fa. Hornbach hinsichtlich einer möglichen Umsiedlung des Betriebes und der ablehnenden Stellungnahmen der Behörden, ist eine Umwidmung der oben bezeichneten Grundstücksflächen in Gewerbegebiet im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung des „Katzenbaumerschlag“ aus wirtschaftlichem Interesse sinnvoll. Die Grundstücksflächen des Landschaftsschutzgebietes grenzen an das Gewerbegebiet „Katzenbaumerschlag“ , an Flächen von Ertragsgärtnereien mit einer natürlichen Begrenzung des Quodgrabens sowie einer Recyclinganlage.

Bei den ausgewiesenen Ackerflächen des Landschaftsschutzgebietes handelt es sich weder um eine besondere Bedeutung der Erholung noch um ein Gebiet der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft (§ 20 LNatSchG). Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter kann dieses eingangs beschriebene Gebiet durch entsprechend bereitgestellte Ersatzflächen abgedeckt werden.

Bei mehrheitlicher Zustimmung des Stadtrates und einer wiederum ablehnenden Haltung der SGD mittels rechtsmittelfähigen Bescheides sollen juristische Schritte gegen die Entscheidung der SGD geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Weißenmayer
Fraktionsvorsitzender

 
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