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16.07.2013: Antrag der FWG für die nächste Sitzung des Stadtrates:  "FWG gegen Kinderarbeit gem. ILO Konvention 182"
 
Dieter Weißenmayer Fraktionsvorsitzender der FWG
Schifferstadt, den 16.07.2013
Keltenstraße 38

Frau
Bürgermeisterin
der Stadt Schifferstadt
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt


 
 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion der FWG bittet nachfolgenden Antrag als Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Stadtrates zu behandeln:
Der Stadtrat der Stadt Schifferstadt möge beschließen:
  1. Der Stadtrat der Stadt Schifferstadt bekennt sich zu dem Ziel, aktiv zum weltweiten Kampf gegen Kinderarbeit, Kinderprostitution sowie rekrutierten Kindersoldaten beizutragen. Über 200 Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland sowie die Bundesregierung und nahezu sämtliche Bundesländer haben sich dieser Resolution angeschlossen.
     
  2. Wir setzen uns aktiv für die Rechte der Kinder der Welt ein und wollen im Rahmen unserer Möglichkeiten aktiv werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergaberichtlinien dahingehend zu ändern, dass im Beschaffungswesen künftig nur noch Produkte berücksichtigt werden, die ohne ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies soll auch für Unternehmen mit städtischer Beteiligung gelten.

Begründung:
Ausbeuterische Kinderarbeit wird im Sinne von Artikel 3 des durch die Bundesrepublik Deutschland ratifizierten Übereinkommens 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verstanden. In einer Vielzahl von Staaten ist ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 zwar verboten, jedoch wird das Verbot vielerorts missachtet und Kinder u. a. zur Produktion von international gehandelten Waren eingesetzt. Zum Schutz der ausgebeuteten Kinderarbeiten bedarf es weiterer Maßnahmen, um diese Missstände zu begegnen. Dabei stehen die Verbesserung der Lebenssituation und die Einhaltung der internationalen Arbeitsschutzrechte im Vordergrund. Die Vermeidung von ausbeuterischer Kinderarbeit ist eine christliche und humane Notwendigkeit und gleichzeitig ein wirksamer Beitrag zur Schaffung besserer sozialen Strukturen und verbesserter Wirtschaftsgrundlagen in den betroffenen Ländern.
Am 26.06.2009 hat der Landtag von Rheinland-Pfalz einen Antrag zur „Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens“ einstimmig angenommen (Drucksache 15/3363).
In Umsetzung dieses Beschlusses überarbeitete die Landesregierung die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 29. Juli 2004 und ordnete mit Erlass vom 27.4.2010 an, dass alle Landesbehörden nach den Regelungen der Konvention ILO 182 zu verfahren haben.
In begründeten Fällen (Einkauf von Sportbekleidung, Sportartikeln, Spielwaren, Teppichen, Textilien, Lederprodukten, Billigprodukten aus Holz, Natursteinen, Agrarprodukten wie Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft aus Afrika, Asien oder Lateinamerika) ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine Eigenerklärung des Anbieters zu verlangen, in der dieser entweder zusichert, dass bei der Herstellung oder Bearbeitung der Produkte keine Verstöße gegen die ILO-Konvention 182 erfolgt sind, oder, wenn diese Erklärung nicht abgegeben werden kann, dass der Anbieter und seine Lieferanten aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit auszuschließen.
Dies soll auch für Empfänger von Zuwendungen der Stadt Schifferstadt gelten, wenn die Zuwendungen zur Beschaffung der vorgenannten Produkte dienen.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Weißenmayer
Fraktionsvorsitzender der FWG

 
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