Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die Fraktion der FWG bittet nachfolgenden Antrag als Tagesordnungspunkt
in der nächsten Sitzung des Stadtrates zu behandeln:
Der Stadtrat der Stadt Schifferstadt möge beschließen:
- Der Stadtrat der Stadt Schifferstadt bekennt sich zu dem Ziel,
aktiv zum weltweiten Kampf gegen Kinderarbeit, Kinderprostitution
sowie rekrutierten Kindersoldaten beizutragen. Über 200 Städte,
Gemeinden und Landkreise in Deutschland sowie die Bundesregierung
und nahezu sämtliche Bundesländer haben sich dieser Resolution
angeschlossen.
- Wir setzen uns aktiv für die Rechte der Kinder der Welt ein und
wollen im Rahmen unserer Möglichkeiten aktiv werden. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Vergaberichtlinien dahingehend zu ändern, dass
im Beschaffungswesen künftig nur noch Produkte berücksichtigt
werden, die ohne ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der
ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren
Hersteller oder Verkäufer aktive Maßnahmen zum Ausstieg aus der
ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies soll auch für
Unternehmen mit städtischer Beteiligung gelten.
Begründung:
Ausbeuterische Kinderarbeit wird im Sinne von Artikel 3 des durch die
Bundesrepublik Deutschland ratifizierten Übereinkommens 182 der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verstanden. In einer Vielzahl
von Staaten ist ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182
zwar verboten, jedoch wird das Verbot vielerorts missachtet und Kinder
u. a. zur Produktion von international gehandelten Waren eingesetzt. Zum
Schutz der ausgebeuteten Kinderarbeiten bedarf es weiterer Maßnahmen, um
diese Missstände zu begegnen. Dabei stehen die Verbesserung der
Lebenssituation und die Einhaltung der internationalen
Arbeitsschutzrechte im Vordergrund. Die Vermeidung von ausbeuterischer
Kinderarbeit ist eine christliche und humane Notwendigkeit und
gleichzeitig ein wirksamer Beitrag zur Schaffung besserer sozialen
Strukturen und verbesserter Wirtschaftsgrundlagen in den betroffenen
Ländern.
Am 26.06.2009 hat der Landtag von Rheinland-Pfalz einen Antrag zur
„Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens“ einstimmig angenommen
(Drucksache 15/3363).
In Umsetzung dieses Beschlusses überarbeitete die Landesregierung die
Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“
vom 29. Juli 2004 und ordnete mit Erlass vom 27.4.2010 an, dass alle
Landesbehörden nach den Regelungen der Konvention ILO 182 zu verfahren
haben.
In begründeten Fällen (Einkauf von Sportbekleidung, Sportartikeln,
Spielwaren, Teppichen, Textilien, Lederprodukten, Billigprodukten aus
Holz, Natursteinen, Agrarprodukten wie Kaffee, Kakao, Orangen- oder
Tomatensaft aus Afrika, Asien oder Lateinamerika) ist bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge eine Eigenerklärung des Anbieters zu verlangen, in
der dieser entweder zusichert, dass bei der Herstellung oder Bearbeitung
der Produkte keine Verstöße gegen die ILO-Konvention 182 erfolgt sind,
oder, wenn diese Erklärung nicht abgegeben werden kann, dass der
Anbieter und seine Lieferanten aktive und zielführende Maßnahmen
ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit auszuschließen.
Dies soll auch für Empfänger von Zuwendungen der Stadt Schifferstadt
gelten, wenn die Zuwendungen zur Beschaffung der vorgenannten Produkte
dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Weißenmayer
Fraktionsvorsitzender der FWG |