Im Hauptausschuss am 30.6.2021 wurde das beabsichtigte Splittverbot der Verwaltung auf dem Waldfriedhof zu Grabe getragen und somit bleibt die Pflege der Grabumrandung mit Splitt weiter aufrecht erhalten. Gut, dass sich die Verwaltung damit nicht durchsetzen konnte. Dies wurde dank der FWG und der Pressearbeit im „Tagblatt und der Rheinpfalz“ ermöglicht. Die Umrandung mit Splitt darf lt. Satzung 30 cm um das Grab 30 cm betragen. Der Splitt kann zum Selbstkostenpreis bei der Friedhofsverwaltung erworben werden.
Im Forst- und Agrarausschuss am 1.7.2021 stieß der Antrag der FWG hinsichtlich der Ausweisung von ungenutzten Flächen auf dem Waldfriedhof als insekten- und bienenfreundliche Blühwiesen auf breite Zustimmung. Das ca. 2800 qm große Gelände hinter dem Kriegerdenkmal bis zum Schwanenweiher erhöht somit nicht nur die Qualität für Insekten und Bienen, sondern bietet auch für Fußgänger eine hohe Aufenthaltsqualität.
Alles gut gelaufen!