Hiermit möchte ich für die Fraktion der FWG zur beschlossenen Grünsatzung in der Stadtratssitzung vom 3.9.2020 sowie zum Pressebericht in der Ausgabe vom 9.9.2020 folgende Stellungnahme abgegeben.

„Die FWG ist nicht gegen eine Begrünung unserer Stadt und nicht für die Gestaltung von Schottergärten. Wir sehen die Grünsatzung in der jetzigen Form in einigen Punkten kritisch. Beginnend mit den zu verhängenden Bußgeldern bis zu 10.000,00 € konnte uns die Verwaltung nach mehrmaligem Nachfragen keine plausible Erklärung geben, wie sich die Bußgelder je nach Ahndung der Verstöße gestalten.  Dies wäre im Vorfeld bei einer Zustimmung der Satzung seitens der Verwaltung aufklärungspflichtig gewesen und wir erwarten immer noch eine Antwort. Auch erhielten wir keine Auskunft, wie der Winkel  flach geneigter Dächer bei der Verpflichtung der Begrünung gehandhabt wird. Die Satzung lautet lediglich flache und flach geneigte Dächer sind zu begrünen. Dies ist uns zu schwammig und im Endeffekt Auslegungssache. Außerdem bemängelt die Fraktion der FWG, dass Schotter in den Gärten verboten wird, aber im Umkehrschluss die Schotterung bei PKW-Abstellflächen erlaubt ist. Dies war auf meine Nachfrage hin Auskunft der Verwaltung. Dies stellt eine Ungleichbehandlung dar, die wir so nicht in Ordnung finden. Entweder man will die Schottergestaltung explizit nicht oder man lässt es. Die FWG ist nicht für die Gestaltung von Schottergärten und möchte dies sowie andere Punkte in der Grünsatzung klar regeln. Dem Eigentümer sollte es auch selbst obliegen, wie er sein Grundstück bepflanzen möchte. Es kann nicht sein, dass dies ebenfalls in der Grünsatzung vorgeschrieben wird. Das Baugenehmigungsverfahren ist für den Bauherrn derart streng angelegt, so dass es künftig bei der Gestaltung im Außenbereich seine Fortführung findet.

Die Maßnahmen sind in einem Bebauungsplan geregelt, so dass die Grünsatzung letztendlich überflüssig ist. Ein Bebauungsplan setzt diese Grünsatzung außer Kraft. Auch wird die Grundflächenzahl in den Bebauungsplänen geregelt.

Wer übt schließlich die Kontrollfunktion aus, wenn schon die Abnahme eines Neubaus schon nicht erfolgt? Dies ist nur mit deutlicher Mehrarbeit und entsprechendem Personal zu schultern.

Die Politik und die Verwaltung hat sich bereits vor einigen Jahren zur Aufgabe gemacht, die noch wenigen fehlenden Bebauungspläne für die Wohngebiete im Innenstadtbereich noch zu erstellen und hat dies bereits in die Wege geleitet. Der Sachstand hierzu ist offen.

Die Fraktion der FWG setzt hier vermehrt auf Aufklärung und entsprechende Förderprogramme, die wir bereits unterstützt haben und künftig auch unterstützen werden. Verbote sehen wir nicht als förderlich und diese Satzung ist eine reine Verbotssatzung.

Dies alles kann nur mit Hilfe der beiden Umweltbeauftragten geschehen, welche in das Verfahren eingebunden werden müssen.

Die Fraktion der FWG ist der Meinung, dass unsere Argumente contra der Grünsatzung nicht gewürdigt und auch den Bürgern  nicht vermittelt wurden. Im jetzigen Zustand der Satzung hat die FWG-Stadtratsfraktion diese alleine sehr kritisch gesehen und war daher  in diesem Zustand nicht zustimmungsfähig.

Dieter Weißenmayer, Fraktionsvorsitzender der FWG