Die GroKo aus Schwarz und Grün hat in der Stadtratssitzung am 4.11.2020 mit ihrer Mehrheit beschlossen, bei Kauf eines Grabes auf dem Waldfriedhof zusätzliche Gebühren für ein Zweiergrab i. H. von ca. 551,00 €, für ein Dreiergrab i. H. von 790,00 €, für ein Vierergrab 890,00 €, für ein Urnengrab 318,00 € sowie ein Rasengrab 58,00 € für das Abräumen des Grabes in 20 Jahren oder bei Verlängerung im Voraus zu verlangen. Die Verwaltung begründet dies mit anfallenden Kosten, wenn die Grabstätte von der Friedhofsverwaltung eingeebnet werden soll, falls keine Angehörige zu ermitteln sind. Faktisch und praktisch eine Gebührenerhöhung. Gelder, über die man sofort verfügen kann.

Die Fraktion der FWG konnte diesen Vorschlag nicht unterstützen, da es fraglich ist, ob es sich hierbei um eine Gebühr oder eine Art Pfand handelt. Als Gebühren fließen die vereinnahmten Gelder in den laufenden Haushalt und wären zweckentfremdet. Und so wird es wohl gehandhabt anstatt ein Sonderkonto als Verwahrung zu führen.

Bei ca. 200 Bestattungen jährlich wären 80 % von der neuen Regelung bzw. Gebührenerhöhung betroffen. Dies ergibt bei 160 Bestattungen x 350,00 € ca. 56.000,00 € im Jahr. Im Vergleich für die veranschlagten 30 Grabstätten jährlich, deren Auflassung die Verwaltung übernimmt, fallen ca. 350,00 € pro Grabstätte an, insgesamt 10.500,00 €.

Die Verwaltung erhält somit einen Gewinn von ca. 45.000,00 € jährlich. Sollten sich, von dem wir ausgehen, in 20 Jahren das Abräumen der Gräber bei einer jährlichen Preissteigerung von 3 % das Abräumen der jeweiligen Gräber auf ca. 900,00 € und mehr erhöhen, kann der Nutzungsberechtigte die Position beziehen, er hat bereits von 20 Jahren bezahlt und die Verwaltung bleibt auf den Mehrkosten sitzen. Diese Regelung halten wir für ungeschickt und nicht durchdacht. Dies sind wir aber mittlerweile von der politischen Mehrheit gewohnt.

Als Alternative hat die Fraktion der FWG vorgeschlagen, ähnlich dem Grünflächenanteil, die Allgemeinkosten moderat einfließen und die Bestattungskosten nicht ausufern zu lassen. Dies stieß allerdings bei der besagten GroKo-Mehrheit allerdings auf taube Ohren und wurde mehrheitlich abgelehnt.