1. Werden in den Bauverträgen Bauzeiten schriftlich vereinbart, oder verlässt sich die Verwaltung lediglich auf Aussagen der ausführenden Tiefbaufirmen?
Ja, es werden Bauzeiten vertraglich vereinbart.
2. Besteht eine Kontrolle der Straßenbauprojekte seitens der Stadtverwaltung, ob die Arbeiten in dem Bauzeitplan liegen?
Ja, es erfolgen regelmäßige Kontrollen über die Bauabschnitte seitens des Planungsbüros sowie der Bauverwaltung.
3. Beinhalten die Bauverträge Konventionalstrafen bei nicht rechtzeitiger Beendigung der Baumaßnahmen oder bei Nichterfüllung der Verträge?
Bei Nichterfüllung werden 5 % der Auftragssumme als Sicherheit hinterlegt und erst nach Abnahme freigegeben. Gem. § 11 VOB i. V. mit BauG können 5 % der Bauauftragssummeals Konventionalstrafe vereinbart werden. Davon wird aber abgesehen, da erfahrungsgemäß weniger Auftragsangebote, wenn überhaupt, abgegeben werden. Der Baubetrieb läuft derzeit seit Oktober 2023 im 7. Monat. Das Ende der Baumaßnahme Pfaffengasse endet Ende ca. Mitte Juli 2023 bzgl. der Hirschgasse Ende Juni 2023. Die Baumaßnahme hatte sich aufgrund Witterung sowie mangelhafter Arbeiten verzögert.
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