Sehr geehrter Herr Landrat, meine Damen und Herren,

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 weist unterm Strich einen Fehlbetrag i. H. von 433.000,00 aus.

Das gesamte Zahlenwerk ist ausführlich im Jahresabschluss und dem Wirtschaftsplan zu ersichtlich und nachvollziehbar. Daher verzichte ich aus Gründen der Langweile und eines evtl. urplötzlichen Sekundenschlafes auf die auszugsweise Aufzählung des Zahlenwerks.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ergeben sich keine finanziellen Risiken für die weitere betriebliche Entwicklung, die den Bestand gefährden oder Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage nehmen.

Dieser Satz ist seit Jahren im jeweiligen Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft im Jahresbericht zu lesen. Ein Standartsatz wie alle Jahre? Ja, aber dennoch ist dies kein Standard und nicht mit einem Automatismus verbunden. Dies ist auf eine vernünftige vorausblickende Bewirtschaftung des Eigenbetriebs zurückzuführen. Legt man die durchschnittlichen Müllgebühren für Rest- und Biomüll eines Haushaltes mit den festgelegten Leerungen zu Grunde, haben wir in Rheinland-Pfalz mit ca. 90 € jährlich einen sehr günstigen Müllgebührentarif. Der beinhaltet außer der Unterhaltung der Wertstoffhöfe auch die Abholung von Sperrmüll und Heckenschnitt frei Haus und die Abholung der Gebrauchtwindeln. Die kreiseigenen Deponien werden ständig weiter entwickelt sowie die Rekultivierungen der Altdeponien nicht außer Acht gelassen. Das größte Ärgernis ist allerdings der illegale Müll in Wald und Flur nach dem Motto „zurück zur Natur“. Auch das kostet einen finanziellen Anteil im laufenden Haushalt.

Die Müllgebührensätze werden voraussichtlich bis 2025 stabil bleiben, so dass die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreis im derzeitigen Sog der allgemeinen Verteuerungen des Lebens nicht mit Mehrbelastungen rechnen müssen. Vorausgesetzt es gibt keine Ausgabensteigerungen, das auf und ab der Geschäfte des Altpapiererlöses, die Auswirkung der Neuverträge mit den Abfuhrunternehmen oder die evtl. Einführung einer unkalkulierbaren CO 2 Steuer. Das Geschäft mit der Abfallbeseitigung steht somit auf fragilen Boden. Sind in Zukunft die Ausgaben höher als die Einnahmen, kann man sich an fünf Fingern abzählen, dass eine Gebührenerhöhung unausweichlich sein wird. Noch können wir von den Rücklagen leben und Fehlbeträge ausgleichen.

Der hinterhältige Cyberangriff auf die gesamte Verwaltung der Kreisverwaltung hatte auch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft in großem Maße betroffen und den Mitarbeiten enorm vieles abverlangt. Bei den Mitarbeitern möchte sich die Fraktion der FWG vielmals für deren Engagement bedanken.

Aus dem Presseartikel der „Rheinpfalz“ konnte man von der fehlenden Fähigkeit des Deutens einer Glaskugel lesen. Vielleicht wäre dies ein weiterer Kurs der Kreisvolkshochschule im ihrem Bildungsangebot. Es wäre vieles einfacher.

Letztendlich ist zusammenzufassen:

  1. Die FWG unterstützt weiterhin die gute Arbeit des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft.
  2. Es bestehen weiterhin keine wesentlichen finanziellen Risiken bzgl. der betrieblichen Entwicklung oder der Bestandsgefährdung des Betriebes.
  3. Wir haben kein Müll-Problem. Wir haben ein Bequemlichkeits-Problem
  4. Der beste Müll ist immer noch der, der nicht produziert wird. Aber eines ist sicher, Müll lässt sich nicht vermeiden und sichert im Umkehrschluss aber auch jede Menge Arbeitsplätze.

Der Fachbereich Eigenbetrieb Abfallwirtschaft hat mit all seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Geschäftsjahr 2023 wieder gute Arbeit geleistet. Ich möchte hiermit im Namen der FWG-Fraktion dem Beigeordneten, der Werksführung mit all seinen Mitarbeitern das Vertrauen aussprechen und uns recht herzlich bei dem Fachbereich Abfallwirtschaft bedanken.

Die Fraktion der FWG stimmt dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2024 zu.

Dieter Weißenmayer, Mitglied des Kreistages der FWG-Fraktion